Online Casinos wehren sich gegen Prozesse
Spielen, verlieren und dann das verlorene Geld auf dem Gerichtsweg zurückholen – genau das versprechen derzeit zahlreiche „Spieler-Anwälte“ im Internet.
Es hat sich zu einem Trend entwickelt, und einige Rechtsanwälte scheinen ein neues Geschäftsfeld aufgetan zu haben.
Über dubiose Pop-Up Werbung werden ahnungslose Kunden eingesammelt. Mittlerweile gibt es nach unseren Erfahrungen mehrere tausend Klienten, für die jedoch vielfach ein böses Erwachen vorprogrammiert ist.
Anstatt von Verlustrückzahlungen dürften Sie vor weiteren Gerichtskosten stehen. Warum? Ganz einfach – die Online Casinos sind mittlerweile in die Gegenoffensive gegangen und dies äußerst erfolgreich.
Wir haben uns in den News einige Fälle der Rechtsanwaltskanzlei Hambach & Hambach aus München angeschaut, die zahlreiche internationale Casino-Betreiber in Deutschland vertritt.
Online Casino verklagt den Spieler
Anfang Mai hat ein Online Casino Anbieter den Spieß einfach umgedreht. Das Unternehmen hat einen ehemaligen Spieler auf Feststellung verklagt und zwar dass es keinen Anspruch auf Rückzahlung von etwaigen Verlusten gibt.
Bereits in der mündlichen Verhandlung hatten die Richter die Tendenz erkennen lassen. Noch am selben folgte der Richterspruch, woraufhin die Klage des Casinos gegen den Spieler durchgesetzt wurde.
Bereits im April hatte das Landgericht München I ein klares Zeichen gesetzt, indem es eine Klage der „Spieler-Anwälte“ rigoros abgewiesen hat. Der Grundsatz „Spielen, verlieren, Geld zurückholen – Spielen, gewinnen, Geld behalten“ verstoße gegen „Treu und Glauben“.
Die Münchner berufen sich dabei unter anderem auch auf ein Urteil aus Duisburg, welches bereits vor einigen Jahren in Richtung gegangen ist. Der damaligen Richterspruch wurde von deutschen Medien und von den „Spieler-Anwälten“ bewusst verschwiegen.
Die Entscheidung der Münchner Richter wurde in Justizkreisen als richtungweisend gewertet. Damit dürfte nun für Jedermann klar sein, dass die Spieler nach der Klage lediglich auf den Gerichts- und den Anwaltskosten sitzen bleiben.
Erstes Berufungsurteil ebenfalls pro Casino
Ende Mai ist in Deutschland das erste Berufungsurteil zur Casino-Thematik ergangen. Das Landgericht Bonn hat dabei ebenfalls zugunsten der Casino Anbieter entscheiden und dabei das Urteil aus der Vorinstanz vom Amtsgericht Euskirchen bestätigt. Fazit: Nach einer Niederlage das nächste Gericht anzurufen, wird keinen Erfolg bringen.
Die Bruchlandung des Abtretungsmodells
Für Aufsehen hatte in den zurückliegenden Monaten eine Schweizer Firma gesorgt, die zahlreiche Spielerforderungen in Deutschland aufgekauft hat. Das Unternehmen wollte die Ansprüche gegen die Casinos dann in einer eigenen Klage durchsetzen. Die Schweizer haben nun eine schwere Bruchlandung erlitten.
Das Landgericht Saarbrücken hat einen Aussetzungsbeschluss erlassen und die Forderung vorerst abgelehnt – mit der Begründung, dass die Zuständigkeit nach der Abtretung nicht mehr bei den deutschen Gerichten liegt.
Für die endgültige Klärung soll aber noch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abgewartet werden, welcher sich derzeit mit einem ähnlichen Konstellation gegen einen Zahlungsdienstleister beschäftigt.
Unser Fazit zur aktuellen Rechtsprechung
Die Urteile, die die Anwaltskanzlei Hambach & Hambach erstritten hat, sind nur die eine Seite der Medaille. Nach unseren Erfahrungen gibt’s weitere ähnlich gelagerte Richtersprüche, die von anderen Anwälten zugunsten der Online Casinos erstritten haben.
Es wird immer deutlicher, dass einzelne Geschichten der Spieler-Anwälte in sich zusammenfallen. Die selbsternannten Verbraucherschützer stürzen ihre Klienten nur ins Verderben.
Wer spielt, sollte sich immer bewusst sein, dass Glück und Pech (Gewinn und Verlust) einfach dazugehören. Spielen, verlieren und das Geld dann einklagen wollen, ist für uns ein absolutes Unding.
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