Nächster kurioser Glücksspielfall vor deutschem Gericht
Die deutschen Gerichte müssen sich aktuell immer mehr mit Fällen beschäftigen, die mit dem Glücksspiel in Verbindung gebracht werden, direkt oder als Nebenerscheinung.
Das Problem sind die zahlreichen Internetseiten und die dahinterstehenden Anwälte, die suggerieren, dass man seine Verluste vom Online Casino einfach und problemlos zurückfordern kann.
Ein recht kurioser Fall wurde vor wenigen Tagen vor dem Amtsgericht in München verhandelt. Eine Bank hatte eine ortsansässigen Spieler auf die Bezahlung seiner Kreditkarten-Rechnung verklagt. Was war passiert? Wir haben die Informationen.
Spieler zahlt 3.000 Euro in Online Casino ein
Der Münchner hat mit seiner Kreditkarte 3.000 Euro in einem Online Casino eingezahlt. Nachdem er den Betrag (vermutlich) verloren hat, ist er an sein Kreditinstitut herangetreten und hat um die Rückbuchung des Betrages gebeten.
Als Begründung gab der Münchner an, dass es sich um ein illegales Online Casino gehandelt habe, ohne deutsche Lizenz. Mit der Reaktion der Bank hat der Mann aber vermutlich nicht gerechnet. Das Kreditinstitut hat sich geweigert und gleichzeitig Klage auf Zahlung der Kreditkartenabrechnung eingereicht.
Die Argumentation der Bank
Die Rechtsvertreter der Bank haben eine sehr klare Argumentation vor dem Amtsgericht vorgetragen. Als Kreditinstitut habe man nicht wissen können, dass es sich bei der Zahlung um illegales Glücksspiel gehandelt habe.
Des Weiteren wurde die betreffende Casino Einzahlung vom Spieler via Kreditkarte selbst autorisiert. Es liegt weder ein Versäumnis noch irgendein erkennbares Verschulden der Bank, als Finanzdienstleister und Zahlungsabwickler, vor.
Richterin folgt der Bank
Die Richterin des Zivilsenats am Münchner Amtsgericht ist der Bank-Stellungnahme vollumfänglich gefolgt. Der Spieler haben bewusst und gewollt eine Online Casino Einzahlung vollzogen. Die Bank habe trotz es eines dazugehörigen Codes weder erkennen noch vermuten können, dass es sich um ein illegales Angebot handelt. Im Urteilsspruch heißt es:
„Ein Kreditkartenunternehmen ist nicht verpflichtet, die Legalität etwaiger Zahlungen zu überprüfen. Die Bank des Münchners konnte von einem rechtstreuen Verhalten ihres Kunden ausgehen und musste nicht mit einem eventuellen Verstoß rechnen.“
Der Spieler muss nun 3.452,73 Euro an das Kreditinstitut zahlen, inklusive Bankgebühren. Des Weiteren bleibt er natürlich auf den Gerichtskosten sitzen.
Unsere Meinung zum Fall
Wer in einem Online Casino einzahlt und spielt, muss sich dem Risiko bewusst sein. Gewinne und Verluste sind das Salz in der Suppe. Sie gehören zusammen wie Feuer und Wasser. Es ist ein Unding, einen Deposit vorzunehmen, um im Anschluss bei einem negativen Spielverlauf das Geld zurückzufordern.
Verbraucherschutz-Organisationen und Anwälte sind das Übel
Das Übel sind wie eingangs schon erwähnt, die Verbraucherschutz-Organisationen und die windige Rechtsanwälte, die die angeblich möglichen Rückzahlungen von Casino-Verlusten propagieren. Ronald Reichert, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hat eine klare Meinung zur Problematik.
Die Anwälte und die Prozessfinanzier haben ein cleveres, findiges Geschäftsmodell entdeckt, welches auf der unklaren Rechtslage vor dem Inkrafttreten vom Glücksspielstaatsvertrag beruht. Die Urteile der verschiedensten Gerichte in den zurückliegenden Wochen und Monaten zeigen aber, dass der Weg immer mehr zum Scheitern verurteilt.
Richtig ist, dass nach § 817 BGB Gelder zurückgefordert werden können, wenn:
„War der Zweck einer Leistung in der Art bestimmt, dass der Empfänger durch die Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen hat, so ist der Empfänger zur Herausgabe verpflichtet. […]“.
Einen wesentlichen Zusatz verschweigen die Anwälte ihren Klienten aber. Im identischen Paragraf heißt es:
„Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein solcher Verstoß zur Last fällt. […]“. Nimmt der Spieler also an, dass der Anbieter „illegal“ ist, so würde er selbst aus freien Stücken „illegal“ spielen.
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